Silomat mit neuem Wirkstoff

Abgelegt unter: PTA intern von Claudia am 5 September 2007 um 21:46 Uhr

Update Juli 2009:
Seit November 2008 gibt es Silomat nun auch wieder als Tropfen, und als Saft, in komplett neuer Verpackung. Während in den Silomat Lutschpastillen immer noch der Wirkstoff Dextromethorphan als Hustenstiller enthalten ist, kommt in den neuen Silomat Tropfen und dem Saft anstelle von Clobutinol nun den Wirkstoff Pentoxyverin zum Einsatz.

Laut Info des Herstellers ermöglicht die gute Verträglichkeit von des Wikstoffs Pentoxyverin eine Therapiedauer von bis zu zwei Wochen. Nur bei Kindern unter zwei Jahren, Schwangeren und Stillenden soll Pentoxyverin nicht eingesetzt werden, da hier anscheinend bis jetzt noch nicht genügend Erfahrungen vorliegen.

Hier noch mein alter Post vom September 2007:

SilomatDer Rückruf vom clobutinol-haltigen Hustenstiller Silomat hat mich wirklich sehr überrascht! Ich kann es ja fast noch gar nicht glauben, dass mit meinem am liebsten empfohlenen Hustenstiller Silomat was nicht in Ordnung sein soll. Silomat wurde bereits 1961 in Deutschland eingeführt und hat sich bei der Behandlung von über 200 Millionen Menschen weltweit erwiesenermaßen als wirksames und gut verträgliches Hustenmedikament herausgestellt.

Nach nun über 46 Jahren Silomat hat man wohl festgestellt, dass bei der Einnahme des Medikaments mit einer Wahrscheinlichkeit von 1:1 Million Arrythmien, also Herzstörungen auftreten können. Dieses Risiko ist bei älteren Menschen und herzkranken Menschen erhöht, wird dafür bei der Anwendung von Kindern und Säuglingen daher abgestuft.

Es werden also weltweit alle clobutinol-haltigen Arzneimittel mit dem Markennamen Silomat zurückgerufen. Als Darreichungsformen gibt es Silomat Saft, Silomat Tropfen und Silomat Dragees. Das Medikament mit den Handelsnamen “Silomat DMP Lutschpastillen” ist vom Rückruf ausgeschlossen, da es sich hier nich um den Wirkstoff Clobutinol sondern Dextromethorphan handelt.

Wenn Sie eventuelle Vorräte an Silomat zu Hause haben können Sie diese in der Apotheke zurückgeben. Der Kaufpreis für die zurück gebrauchte Ware, egal ob angebrochen oder unangebrochene Medikamente, wird Ihnen zurück erstattet. Dies ist auch ohne Vorlage eines Kassenbons möglich.

Jetzt war heute in unserer Apotheke natürlich die Diskussion welchen freiverkäuflichen Hustenstiller empfehlen die Ärzte nun? Nach Rücksprache mit unseren Ärzten geben wir jetzt den Hustenreizstiller Sedotussin ab. Sedotussin gibt es als Saft für Kinder ab 2 Jahren, den Sedotussin Efeu Saft sogar für Kinder ab einem Jahr oder die Sedotussin in Form von Zäpfchen.